SWS Forsche Industry ist spezialisiert auf den Import und die Realisierung hochwertiger Fertighäuser und Modulhäuser aus dem Baltikum und der Ukraine. Als Bauvertrieb und Generalunternehmer begleiten wir Projekte für Privatkunden (B2C), Unternehmen (B2B) und öffentliche Auftraggeber (B2G) – von der Planung bis zur schlüsselfertigen Umsetzung
Wir arbeiten mit zertifizierten europäischen Herstellern und bieten zuverlässige, effiziente und moderne Lösungen für Wohn- und Gewerbebau
Als deutscher Händler stellen wir unseren Kunden vollständige und transparente Herstellerinformationen zur Verfügung – von der Fertigung über die Lieferung bis hin zur Montage des geplanten Hauses. Dazu gehören auch detaillierte Preiskalkulationen sowie alle technischen und statischen Kerndaten, die für eine fundierte Projektentscheidung notwendig sind
Auf Wunsch erstellen wir ein individuelles Basisangebot und anschließend ein präzises, final abgestimmtes Endangebot, das alle projektspezifischen Anforderungen berücksichtigt
Auf Wunsch erstellen wir ein individuelles Basisangebot und anschließend ein präzises, final abgestimmtes Endangebot, das alle projektspezifischen Anforderungen berücksichtigt
Als deutscher Generalunternehmer übernehmen wir die Hauptverantwortung für die Ausführung abgeschlossener Bauvorhaben, die zuvor von Architekten entsprechend den Anforderungen und Wünschen unserer Kunden geplant wurden
Wir koordinieren alle Gewerke, steuern die baulichen Abläufe und stellen sicher, dass jedes Projekt fachgerecht, termingerecht und nach deutschen Standards umgesetzt wird. Bei Bedarf können wir einzelne Bauleistungen oder komplette Ausführungsbereiche an qualifizierte Partnerunternehmen delegieren, um Effizienz und Qualität gleichermaßen zu gewährleisten
Unsere Verantwortung als Generalunternehmer liegt ausschließlich in der ordnungsgemäßen Umsetzung und Ausführung des offiziell genehmigten Kundenprojekts. Wir realisieren das Bauvorhaben auf Basis der freigegebenen Planungsunterlagen und stellen sicher, dass alle Arbeiten fachgerecht, vertragskonform und nach geltenden Standards ausgeführt werden
Für die Richtigkeit des Projekts sowie aller statischen Berechnungen, Skizzen, Maße und technischen Spezifikationen sind ausschließlich der Kunde bzw. Auftraggeber oder Bauherr sowie dessen Architekt, Planer oder Statiker verantwortlich. Unsere Aufgabe besteht darin, das offiziell freigegebene Projekt fachgerecht und gemäß den genehmigten Unterlagen umzusetzen
Alle auf unserer Webseite präsentierten Fertighäuser und Bauprojekte dienen als Musterbeispiele. Sie bieten ausreichend Informationen, um gewünschte Optionen, Ausstattungen und Grundrisse für ein eigenes Bauvorhaben weiterzuentwickeln.
Der erste Schritt für Interessenten ist die Anfrage nach einem individuellen Basisangebot. Dieses erstellen wir auf Grundlage der gewählten Musterlösungen sowie aller projektspezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen
Basierend auf unseren Musterhäusern, Beispielprojekten sowie den ersten individuellen Bauplänen, Gestaltungsideen und Sonderwünschen erstellen wir zunächst ein vorläufiges Basisangebot. Dieses bietet eine klare erste Einschätzung des geplanten Bauvorhabens und dient als Grundlage für die weitere Projektentwicklung und Detailplanung
Um ein maßgeschneidertes Endangebot erstellen zu können – das später Grundlage des Kaufvertrags ist und als Anlage Nr. 1 Bestandteil des Vertrags wird – benötigen wir folgende Unterlagen:
- einen offiziellen Architektenentwurf gemäß Bauplan
- eine Baugenehmigung des zuständigen Bauamtes oder eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde
- eine Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Auftraggebers, z. B. eine Bankdarlehensbewilligung
Erst auf Basis dieser verbindlichen Unterlagen können wir ein finales, projektspezifisches Angebot erstellen, das alle technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt
Die statischen Berechnungen können entweder direkt vom zuständigen Architekten oder Planer durchgeführt werden – insbesondere bei kleineren oder weniger komplexen Projekten – oder an einen Bauingenieur bzw. Statiker vergeben werden. Entscheidend ist, dass die vollständige Statik durch einen qualifizierten Fachplaner erstellt und offiziell freigegeben wird, bevor das Projekt in die Ausführung geht
Das Gleiche gilt für die Beantragung der Baugenehmigung. Die vollständige Vorbereitung der Bauantragsunterlagen und die Einreichung beim zuständigen Bauamt können entweder vom Bauherrn selbst oder vom Architekten bzw. Planer im Auftrag des Bauherrn übernommen werden. Entscheidend ist, dass alle Unterlagen vollständig, korrekt und genehmigungsfähig eingereicht werden, bevor das Projekt in die Ausführung geht
Unsere Aufgabe besteht darin, vor Abschluss des Kaufvertrags und der Auftragsvergabe eine gründliche Analyse des Bauvorhabens durchzuführen. Diese erfolgt auf Basis des behördlich genehmigten Projekts, der vollständigen Statik sowie der erteilten Baugenehmigung. Damit stellen wir sicher, dass alle Voraussetzungen für eine fachgerechte, vertragskonforme und technisch einwandfreie Umsetzung erfüllt sind
Alle konstruktiven Angaben und technischen Festlegungen werden gemeinsam von drei Parteien geprüft und final bestätigt:
- dem Auftragnehmer (dem ausführenden Bauunternehmen aus Lettland, Litauen oder der Ukraine),
- dem Generalauftragnehmer (SWS Forsche Industry OHG als deutsches Handelsunternehmen),
- sowie dem Kunden bzw. Auftraggeber oder Bauträger.
Die final abgestimmten Unterlagen werden anschließend als Anlage Nr. 1 dem Kauf- und Verkaufsvertrag beigefügt und bilden die verbindliche Grundlage für die weitere Umsetzung
Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags erhält der Kunde zunächst einen Vertragsentwurf zur Prüfung. Dieser Entwurf ermöglicht eine transparente Durchsicht aller technischen, kaufmännischen und rechtlichen Inhalte, bevor das finale Vertragsdokument freigegeben und unterzeichnet wird
Ein Bauvertrag zwischen dem ausführenden Auftragnehmer (Bauunternehmen aus Lettland, Litauen oder der Ukraine) und dem Generalauftragnehmer (SWS Forsche Industry OHG) kommt erst nach Abschluss des Kaufvertrags mit dem Kunden zustande
Dieser Bauvertrag regelt die Bedingungen für die Ausführung der Arbeiten und enthält zudem die Herstellergarantie sowie alle relevanten technischen und organisatorischen Vereinbarungen für die Umsetzung des Projekts
Ein Widerruf oder eine Kündigung des Kaufvertrags ist nach Abschluss des Bauvertrags grundsätzlich nicht mehr möglich. Daher empfehlen wir unseren Kunden, ihre Kaufentscheidung von Beginn an sorgfältig zu prüfen, sich ausreichend Zeit für Überlegungen zu nehmen und sich umfassend zu informieren, bevor der Vertrag finalisiert wird
Andernfalls können wir keine Verantwortung für Bauvorhaben übernehmen, die nicht den tatsächlichen Wünschen oder der vollständigen Zufriedenheit unserer Kunden bzw. Bauherren entsprechen. Eine sorgfältige, fundierte und verbindliche Entscheidungsfindung ist daher entscheidend für eine erfolgreiche und reibungslose Projektumsetzung
Gemäß dem Kaufvertrag gelten besondere Zahlungs-, Produktions- und Lieferbedingungen, die verbindlich für die Planung, Herstellung und Auslieferung des Bauvorhabens sind. Diese Bedingungen bilden die Grundlage für eine transparente, planbare und reibungslose Abwicklung des gesamten Projekts
In unseren Transaktionen verwenden wir dokumentarische Zahlungsbedingungen. Diese Zahlungsform geht bewusst über eine reine Vertrauensvereinbarung hinaus, denn sie verbindet Sicherheit für beide Seiten mit klaren, nachvollziehbaren Abläufen. Nach dem Prinzip „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“ stellen dokumentarische Zahlungsbedingungen sicher, dass Zahlungen und Leistungen transparent, überprüfbar und vertraglich abgesichert erfolgen
Deshalb werden die Banken als unabhängige Prüforgane in den Zahlungsprozess eingebunden. Sie erhalten alle erforderlichen Dokumente, prüfen deren Vollständigkeit und Richtigkeit und veranlassen erst danach die Zahlung. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass jede Transaktion transparent, kontrolliert und für beide Seiten abgesichert erfolgt
Diese Zahlungsvariante bietet beiden Vertragspartnern klare Vorteile. Der Verkäufer erhält die Sicherheit, dass der Käufer die Ware erst dann erhält, wenn die Zahlung durch die Bank geprüft und veranlasst wurde. Gleichzeitig profitiert der Käufer von einem transparenten, kontrollierten und nachvollziehbaren Ablauf, bei dem alle Dokumente vor der Zahlung sorgfältig geprüft werden
Der Käufer hat die Gewissheit, dass sich die bestellte Ware bereits auf dem Weg zu ihm befindet, sobald die Zahlung durch die Bank bestätigt wurde. Auf diese Weise werden unangenehme Überraschungen für beide Seiten zuverlässig vermieden, und der gesamte Prozess bleibt transparent, sicher und planbar
Reservierung: Für die Aufnahme in die Warteschlange sowie für die Erstellung des verbindlichen Endangebotes vor Abschluss des Kaufvertrags wird eine Kaution in Höhe von 20 % des Betrags fällig. Diese Reservierungsgebühr stellt sicher, dass Kapazitäten verbindlich eingeplant und alle notwendigen technischen Unterlagen professionell ausgearbeitet werden können
Anzahlung: Nach Abschluss des Kaufvertrags wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Gesamtkosten fällig. Diese Zahlung ist die zentrale Voraussetzung für den Beginn der Produktion des Hauses
Die Anzahlung muss innerhalb von 5 Werktagen auf das Geschäftskonto der SWS Forsche Industry OHG bei der Targo Bank in Deutschland überwiesen werden. Erst nach Zahlungseingang wird das Projekt verbindlich in die Produktionsplanung aufgenommen. Alternativ kann die Anzahlung — abhängig von Projektumfang und individueller Vereinbarung — auch 40 % betragen. Die genaue Höhe wird im Kaufvertrag verbindlich festgelegt und bildet die Grundlage für die Produktionsfreigabe
Bei einem nicht rechtzeitigen Beginn der Bauarbeiten – ohne triftigen Grund oder bei Verstößen gegen den Kauf- und/oder Bauvertrag – kann die geleistete Anzahlung unter bestimmten Bedingungen und nur mit rechtsgültiger Zustimmung beider Vertragsparteien an den Kunden zurückerstattet werden. Damit wird sichergestellt, dass Entscheidungen transparent, fair und im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden
Zwischenzahlung: Weitere 50 % der Gesamtkosten – alternativ 40 %, je nach vertraglicher Vereinbarung – sind nach Erhalt der offiziellen Benachrichtigung und einer visuellen Bestätigung des Produktionsfortschritts zu leisten. Diese Bestätigung erfolgt beispielsweise durch Fotos der fertiggestellten Hausstruktur, einschließlich Boden-, Wand- und Deckenpaneelen.
Die Zahlung muss vor der Lieferung der Fertighausmodule erfolgen und innerhalb von 7 Kalendertagen auf das Geschäftskonto der SWS Forsche Industry OHG bei der Targo Bank in Deutschland überwiesen werden. Erst nach Zahlungseingang wird der Transport der Module freigegeben
Schlusszahlungen: Die weiteren 15 % der Gesamtkosten – alternativ 10 %, je nach vertraglicher Vereinbarung – sind innerhalb von 5 Werktagen nach der Anlieferung oder nach der Fertigstellung und Übergabe des Hauses zu zahlen. Grundlage hierfür ist ein beidseitig unterschriebenes Übergabeprotokoll, das den ordnungsgemäßen Zustand und die vollständige Lieferung bestätigt.
Die Garantiezahlung in Höhe von 5 % wird zwei Wochen nach der Anlieferung oder Fertigstellung des Hauses fällig. Sie dient als zusätzliche Absicherung für eventuelle Nacharbeiten und wird gemäß den vertraglichen Bestimmungen abgewickelt
Ein Bauunternehmen aus Lettland, Litauen oder der Ukraine tritt als Auftragnehmer auf. Die SWS Forsche Industry OHG aus Berlin fungiert als gewerblicher Auftraggeber und Generalunternehmer.
Als Generalunternehmer übernimmt SWS Forsche die vollständige Verantwortung für die Durchführung des offiziellen Bauprojekts des Kunden – einschließlich Koordination, Qualitätskontrolle und Einhaltung der Herstellergarantie. Damit erhält der Kunde einen zentralen, verlässlichen Ansprechpartner für das gesamte Projekt
