Der Kauf und Bau von Häusern aller Art sowie verschiedene andere Bauvorhaben wie Renovierungen und Modernisierungen erfolgen im Rahmen des Kauf- und Verkaufsvertrags

Als deutscher Händler bieten wir unseren Kunden im Rahmen unseres rein deutschen Geschäfts umfassende Herstellerinformationen zur Fertigung, Lieferung und Montage des geplanten Hauses. Dies umfasst auch die Preiskalkulation sowie die wichtigsten technischen und statischen Daten. Auf Anfrage erstellen wir ein individuelles Basisangebot sowie ein endgültiges Angebot

Als deutscher Generalauftragnehmer übernehmen wir die Hauptverantwortung für die Ausführung abgeschlossener Bauvorhaben, die von Architekten gemäß den Anforderungen und Bedürfnissen unserer Kunden entworfen wurden. Zudem sind wir in der Lage, Bauarbeiten und -leistungen an andere Bauunternehmen zu delegieren

Es ist wichtig zu beachten, dass unsere Verantwortung ausschließlich in der ordnungsgemäßen Umsetzung und Ausführung des offiziell genehmigten Kundenprojekts liegt

Für die Richtigkeit des Projekts sowie aller statischen Berechnungen, Skizzen, Maße und Spezifikationen sind ausschließlich der Kunde, der Auftraggeber oder Bauherr sowie dessen Architekt, Planer oder Statiker verantwortlich

§ 1

Alle auf unserer Webseite vorgestellten Fertighäuser und Bauprojekte dienen als Muster und bieten ausreichend Informationen, um die gewählten Optionen für ein eigenes Projekt weiterzuentwickeln. Der erste Schritt ist die Anfrage nach einem individuellen Basisangebot

Basierend auf unseren Musterhäusern und Beispielprojekten, den ersten individuellen Bauplänen, Gestaltungsideen sowie Sonderwünschen und möglichen individuellen Vereinbarungen erstellen wir zunächst ein vorläufiges Angebot (Basisangebot), das eine erste Einschätzung des gewünschten Bauvorhabens liefert

§ 2

Um ein maßgeschneidertes Angebot (Endangebot) erstellen zu können, das letztendlich zum Abschluss eines Kaufvertrags führt und als Anlage Nr. 1 zum Vertrag gilt, benötigen wir einen offiziellen Architektenentwurf gemäß Bauplan, eine Baugenehmigung des Bauamtes oder eine Genehmigung der Gemeinde sowie eine Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Auftraggebers (z. B. eine Bankdarlehensbewilligung)

§ 3

Der Architekt oder Planer kann die Statik entweder selbst berechnen (bei kleinen oder einfachen Projekten) oder einen Bauingenieur/Statiker mit der Berechnung beauftragen

Das gilt auch für die Beantragung einer Baugenehmigung. Hier kann entweder der Bauherr selbst oder der Architekt/Planer im Auftrag des Bauherrn die Unterlagen für den Bauantrag vollständig vorbereiten und die Baugenehmigung beantragen

§ 4

Unsere Aufgabe besteht darin, eine gründliche Analyse des Bauvorhabens des Kunden auf Basis des behördlich genehmigten Projekts, der Statik und der Baugenehmigung vor dem Abschluss des Kaufvertrags und der Auftragsvergabe durchzuführen

Alle konstruktiven Angaben und Aufgaben werden von drei Parteien – dem Auftragnehmer (Bauunternehmen aus Lettland, Litauen oder der Ukraine), dem Generalauftragnehmer (SWS Forsche OHG als deutsches Handelsunternehmen) sowie dem Kunden/Auftraggeber/Bauträger – geprüft, finalisiert und als Anlage Nr. 1 zum Kauf- und Verkaufsvertrag beigefügt

Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags wird dem Kunden zunächst ein Vertragsentwurf zur Prüfung vorgelegt

Ein Bauvertrag zwischen dem Auftragnehmer (Bauunternehmen aus Lettland, Litauen oder der Ukraine) und dem Generalauftraggeber (SWS Forsche OHG), der bestimmte Bedingungen für die Ausführung der Arbeiten sowie eine Herstellergarantie enthält, kommt erst nach Abschluss des Kaufvertrags zustande

Ein Widerruf oder eine Kündigung des Kaufvertrags nach Abschluss des Bauvertrags ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Daher bitten wir unsere Kunden, ihre Kaufinteressen von Anfang an ernst zu nehmen, sich ausreichend Zeit zum Nachdenken zu nehmen und sich umfassend zu informieren

Andernfalls übernehmen wir keine Verantwortung für die Umsetzung von Bauvorhaben, die letztlich nicht den Wünschen und der vollen Zufriedenheit unserer Kunden/Bauherren entsprechen

§ 5

Gemäß dem Kaufvertrag gelten besondere Zahlungs-, Produktions- und Lieferbedingungen

In unseren Transaktionen verwenden wir dokumentarische Zahlungsbedingungen. Diese Zahlungsart geht über eine reine Vertrauensvereinbarung hinaus, denn: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser

Deshalb werden die Banken als Prüforgane eingebunden. Sie leiten alle notwendigen Dokumente weiter, prüfen diese und veranlassen die Zahlung

Diese Zahlungsvariante bietet beiden Vertragspartnern Vorteile. Der Verkäufer kann sicher sein, dass der Käufer die Ware erst erhält, wenn die Zahlung veranlasst wurde

Der Käufer hat die Gewissheit, dass die gewünschte Ware bereits auf dem Weg zu ihm ist, sobald die Zahlung erfolgt ist. So werden unangenehme Überraschungen für beide Seiten vermieden

§ 6

Reservierung: Kaution für die Reservierung in der Warteschlange sowie für die Erstellung des Endangebotes vor Abschluss des Kaufvertrags – 1.000,00 EUR

Anzahlung von 30 % der Gesamtkosten nach Abschluss des Vertrags – die Hauptbedingung für den Beginn der Produktion des Hauses. Diese Anzahlung muss innerhalb von 5 Werktagen auf das Geschäftskonto von SWS Forsche bei der Targo Bank in Deutschland überwiesen werden

Bei nicht rechtzeitigem Beginn der Bauarbeiten (ohne triftigen Grund oder bei Verstoß gegen den Kauf- und/oder Bauvertrag) kann die Anzahlung unter bestimmten Bedingungen und mit rechtsgültiger Zustimmung beider Vertragsparteien an den Kunden zurückerstattet werden

50 % der Gesamtkosten sind nach Erhalt der Benachrichtigung und visuellen Bestätigung (z. B. durch Fotos der fertiggestellten Hausstruktur: Boden-, Wand- und Deckenpaneele), jedoch vor der Lieferung der Fertighausmodule, auf das Geschäftskonto von SWS Forsche bei der Targo Bank in Deutschland innerhalb von 7 Kalendertagen zu überweisen

Die weiteren 15 % sind innerhalb von 5 Werktagen nach der Anlieferung oder Fertigstellung und Übergabe des Hauses, begleitet von einem beidseitig unterschriebenen Übergabeprotokoll, zu zahlen. Die Garantiezahlung von 5 % ist 2 Wochen nach der Anlieferung oder Fertigstellung des Hauses fällig

Ein Bauunternehmen aus Lettland, Litauen oder der Ukraine tritt als Auftragnehmer auf, während die SWS Forsche OHG aus Deutschland (Berlin) als gewerblicher Auftraggeber (Generalunternehmer) für die vollständige Durchführung des abgeschlossenen (offiziellen) Bauprojekts des Kunden im Rahmen der Herstellergarantie verantwortlich ist

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